Nach neuster Umfrage geben mehr als 47 Prozent aller Deutschen an, kein oder ein nur geringes Vertrauen zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu haben. Dies ist erschreckend, denn ein funktionierender Rechtsstaat ist unbedingte Voraussetzung für unsere Demokratie und für ein friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Gründe für die Erosion des Rechtsstaates sind vielfältig. So wurde jahrelang am Personal bei der Polizei, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten gespart. Hier muss dringend gehandelt werden. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Polizei nicht nur personell, sondern auch finanziell und instrumentell gestärkt wird. Gleichzeitig bedarf es einer politischen Unterstützung der Polizei, die Politik muss sich hinter das Handeln der Polizei stellen, statt ihr – wie so oft – in den Rücken zu fallen. Natürlich reicht es nicht aus, nur die Polizei zu stärken, denn Erfolge durch gute Polizeiarbeit machen nur Sinn, wenn Straftäter rasch und konsequent von der Justiz sanktioniert werden. Dafür müssen bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten nicht nur ausreichend neue Stellen geschaffen werden, sondern die Digitalisierung muss dringend ausgebaut werden. Gerade die Digitalisierung wird auch wesentlich dazu beitragen, dass Verfahrensdauern in allen Rechtsgebieten deutlich verkürzt werden können. Eine generelle Onlinedurchsuchung lehne ich aber ab. Ein weiterer Grund für den Vertrauensverlust des Bürgers in unseren Rechtsstaat ist sicherlich, dass der Bürger oftmals die ausgesprochenen Strafen als zu milde erachtet. Dazu kommt noch, dass die häufig ausgesprochenen Bewährungsstrafen nicht kontrolliert werden. Viel zu oft, kommt der Täter seinen Auflagen nicht nach, ohne dass dieses Verhalten sanktioniert wird. Die AfD fordert, jeder, der gegen seine Bewährungsauflagen verstößt, muss unverzüglich seine Strafe verbüßen. Die Sicherheitslage verschärft sich vor allem in bestimmten Stadtteilen dramatisch. Eine besondere Rolle hierbei spielen gerade junge Täter, denen derzeit ein geradezu zahnloses Jugendstrafrecht gegenübersteht. Erzieherische Erfolge in diesem Segment lassen sich erfahrungsgemäß nur durch schnelle Anklageerhebung mit entsprechenden harten Sanktionen der Täter schwerer Delikte erreichen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs hat jeder Bürger uneingeschränkte, staatsbürgerliche Rechte und Pflichten. Ich fordere deshalb, jeder Volljährige ist ausschließlich nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Eine entsprechende Änderung des Jugendstrafrechtes ist unabdingbar.